Gerade am Anfang tauchen oft viele Fragen auf oder es ergeben sich aufgrund der Lebenssituation besondere Anliegen. Wir haben hier auf unserer Informationen zu unserem Kolleg für dich zusammengestellt. Du bist herzlich eingeladen, dich hier zu informieren, um deine Fragen zu beantworten.

DEINE ANMELDUNG: JEDERZEIT MÖGLICH

Wir freuen uns über dein Interesse an unserem Kolleg. Deine Anmeldung kannst du jederzeit vornehmen. Du findest auf dieser Seite die wichtigsten Informationen zur Aufnahme und zur Anmeldung. Für deine persönlichen Fragen und Anliegen stehen wir dir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

ANMELDUNG

Einfach das Anmeldeformular herunterladen, ausfüllen und zusenden. Du fügst einfach die notwendigen Unterlagen hinzu – welche Unterlagen das sind, erfährst du im Formular.

Du hast Rückfragen zur Anmeldung? Kein Problem! Wir helfen gerne weiter.

DEINE BERATUNG: PERSÖNLICH & INDIVIDUELL

Einige Fragen können sicherlich besser in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.  Deshalb stehen wir dir gerne für deine Fragen und Anliegen zur Verfügung. Wir beraten dich persönlich und individuell vor dem Hintergrund deiner persönlichen Lebenssituation. Keine Sorge!

DEIN BERATUNGSGESPRÄCH

Wir beraten dich gerne vor Ort bei uns im Kolleg oder auf Wunsch auch gerne telefonisch oder per Video Call.

DEINE VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE AUFNAHME

ALTER, BERUF, SCHULBILDUNG – deine Aufnahme an einem Kolleg ist an Vorgaben gebunden (Ausbildungs- und Prüfungsordnung). Hier haben wir für dich die wichtigsten Aspekte zusammengestellt. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du die Voraussetzungen erfüllst, dann melde dich gerne bei uns. Wir können das gut in einem Gespräch klären.

Deine Aufnahme an unserem Kollegs steht dir offen, wenn Du mindestens 18 Jahre alt bist.

Deine Aufnahme an unserem Kollegs steht dir offen, wenn Du bereits eine zweijährige berufliche Tätigkeit ausgeübt hast oder eine Ausbildung abgeschlossen hast.

Als berufliche Tätigkeit wird auch ein FSJ (oder ein vergleichbares freiwilliges Jahr) und Wehr- oder Zivildienst berücksichtigt. Wenn Du einen Familienhaushalt selbstständig geführt hast, wird dies ebenfalls berücksichtigt. Auch Zeiten der Arbeitslosigkeit kannst du anrechnen lassen.

Du kannst ggf. einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung stellen, wenn du diese Voraussetzungen nicht erfüllen konntest. Über die Ausnahmen entscheidet die Bezirksregierung.

Du kannst uns gerne ansprechen, wenn Du dir unsicher bist, ob eine Aufnahme möglich ist. 

STUDIEREN MIT MITTLEREM ABSCHLUSS

Wenn du einen mittleren Schulabschluss hast, beginnst deine Laufbahn bei uns im 1. Semester.

STUDIEREN OHNE MITTLEREN ABSCHLUSS: VORKURS

Du hast noch keinen mittleren Schulabschluss? Dann kannst du bei uns in einem 22-stündigen Vorkurs (Dauer: 1 Semester) die Zugangsberechtigung für das 1. Semester erwerben. Auch wenn deine Schulzeit schon länger zurückliegt, kannst du im Vorkurs deine Kenntnisse vor allem in den Kernfächern auffrischen.

STUDIEREN MIT FACHHOCHSCHULREIFE: QUEREINSTIEG

Sollest Du bereits über die Fachhochschulreife (FHR) verfügen, kannst du als „Quereinsteiger“ in ein höheres Semester eintreten.

In einem gemeinsamen Beratungsgespräch können wir bei Bedarf klären, was für dich ein guter Weg ist.

Du bist dir nicht sicher, ob du die Voraussetzungen erfüllst? Gerne beraten wir dich persönlich!

Kontakt

Fliednerstraße 25, 48149 Münster

 0251 8469210

  overberg-ms@bistum-muenster.de

WIR STEHEN DIR GERNE FÜR DEINE ANLIEGEN UND ANFRAGEN ZUR VERFÜGUNG. WIR FREUEN UNS!

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